• SturmAI-Anlagensicherheit

Anlagensicherheit

Moderne Maschinen und Anlagen weisen einen steigenden Grad der Komplexität auf. Kennzeichnend sind innovative Konstruktionen, neue Werkstoffe und effiziente Betriebsstoffe. Die damit verbundenen Risiken und Gefährdungen über den Produktlebenszyklus sind sehr vielschichtig. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Sicherheit im nationalen und internationalen Umfeld. Unsere Beratungs- und Dienstleistungsprodukte ermöglichen unseren Kunden die Risiken und Gefährdungen richtig zu bewerten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Das Aufwand/Nutzen Verhältnis wird besonders berücksichtigt. Unsere Leistungen:

Risikobewertung

Die Anforderungen an die Anlagensicherheit für die Betreiber werden im Wesentlichen durch gesetzliche Vorgaben aus der Betriebssicherheitsverordnung und dem Produktsicherheitsgesetz bestimmt. Die Grundlage des Rechtrahmens des Produktsicherheitsgesetzes sind die Verordnung Nr. 765/2008/EG und der Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie weitere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Im Zusammenhang mit dem Produktsicherheitsgesetz sind die betreffenden EU-Richtlinien entsprechend der technischen Auslegung der Anlage (Druckgeräterichtlinie, Maschinenrichtlinie etc.) zu berücksichtigen. Die Betriebssicherheitsverordnung wird in den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.

Inverkehrbringen, Inbetriebnahme

Produktionssicherheitsgesetz

Für die technische Auslegung der Anlagen sind zu berücksichtigen:

  • Druckgeräterichtlinie
  • Maschinenrichtlinie
  • ...

Betreiben

Betriebssicherheitsverordnung

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die BetrSichV:

  • TRBS 2101

    (Dampf/Druck)

  • TRBS 2111

    (mechanische Gefährdung)

  • ...

Der Gesetzgeber hat mit dem aktuellen Regelwerk eine Vielzahl von Anforderungen definiert. Gleichzeitig haben Inverkehrbringer und Betreiber eine Reihe von Freiheitsgraden bei der Ausgestaltung und Umsetzung. In vielen Fällen gibt es keine konkreten Angaben, wie zum Beispiel bei Grenzwerten oder Prüfzyklen. Entsprechend der Spezifikation der Anlage müssen diese unter Abwägung der Risiken in Verantwortung des Inverkehrbringers beziehungsweise Betreibers festgelegt werden. Im Rahmen von Anlagenumbau oder -erweiterung kann zusätzlich der Betreiber in der Verantwortung als Inverkehrbringer stehen. Die Aufwendungen zur Umsetzung der gesetzlichen Auflagen tragen nur indirekt zur Wertschöpfung bei.

  • Produktionssicherheit
    Druckbehälter
  • Sichere Auslegung und Fertigung:

    Wandstärke
    Schweißnähte
    Werkstoffe

  • Auslegung/Lebensdauer

    Risikobewertung

  • Betriebssicherheit
    Druckbehälter
  • Sicherer Betrieb und Instandhaltung:

    Explosionsgefahr
    Verbrennung b. Berührung
    Instandhaltung drucklos

  • Prüfung hinsichtlich Lebensdauerverbrauch

    Prüfzyklus/-umfang

Eine anforderungsgerechte Umsetzung im Kontext zu kalkulierbaren Aufwendungen ist zwingend erforderlich. Die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln – und damit der sichere Betrieb von Anlagen – ist Aufgabe des Betreibers und in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Eine unabdingbare Voraussetzung für das sichere Betreiben ist die Konformität der Arbeitsmittel. Weiterhin muss der Betreiber vorhandene Gefährdungen beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Gefährdungen und Schutzmaßnahmen werden in Gefährdungsbeurteilungen dokumentiert. Die Beurteilung der Gefährdungen sollte auf der Risikobewertung der betreffenden geltenden Richtlinien zur Konformität basieren. Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können, hat der Betreiber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Überwachungsbedürftige Anlagen sind vor der Erstinbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen.

Konformitätsbewertung

STURM AI unterstützt sie in allen Phasen bei der Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens:

  • Bestimmung der geltenden Richtlinien
  • Erstellung der notwendigen Risikobewertung
  • Erstellung der notwendigen Dokumentation

Folgende Vorgehensweise ist ein Beispiel für die Konformitätserklärung einer energietechnischen Gesamtanlage.

  • Erstellen einer konformitätsrelevanten Komponentenstruktur
  • Bestimmung der zu berücksichtigenden EG-Richtlinien für die einzelnen Komponenten und die gesamte Anlage
  • Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit durch Vor-Ort-Prüfung
  • Prüfung der Dokumentation auf konformitätsrelevante Dokumente

    (Konformitätserklärungen, Zertifikate, Prüfzeugnisse)

  • Prüfung der Dokumentation auf Vollständigkeit durch Vor-Ort-Prüfung
  • Anforderung der fehlenden Dokumentation bzw. konformitätsrelevanten Dokumente

    (Konformitätserklärungen, Zertifikate, Prüfzeugnisse)

  • Erstellung Risikobeurteilung für Gesamtanlage
  • Erstellung Betriebsanleitung für Gesamtanlage
  • Zusammenstellung der Technischen Unterlagen lt. Richtlinie Druckgeräte und Maschinen
  • Erstellung Konformitätserklärung

Gefährdungsbeurteilung

Anlagenbetreiber sind im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Die Sturm AI erstellt diese auf Grundlage der Konformitätserklärungen sowie einer Anlagen- und Tätigkeitsbewertung. Innerhalb der Konformitätserklärung hat die Risikobewertung eine Schlüsselfunktion.

Eine geeignete Form, Risiken zu bewerten, ist die Risikomatrix nach Nohl.

Gefaehrdungsbeurteilung

In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar von:

  • den Arbeitsmitteln selbst,
  • der Arbeitsumgebung und
  • den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln durchgeführt werden.

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

  • die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln, einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,
  • die sicherheitsrelevanten, einschließlich der ergonomischen, Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,
  • die physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten, die bei der Verwendung von Arbeitsmitteln auftreten,
  • vorhersehbare Betriebsstörungen und die Gefährdung bei Maßnahmen zu deren Beseitigung.

STURM-AI erstellt Gefährdungsbeurteilungen in den folgenden Arbeitsschritten:

  • Erfassung, Aktualisierung und Aufbereitung der technischen Daten
  • Erfassung der geltenden Prüfvorschriften, Prüffristen und der sich daraus ergebenden Maßnahmen
  • Ermittlung der möglichen Gefährdungen und den dafür geltenden Regelwerken
  • Begehung der Anlage
  • Festlegung der technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
  • Einschätzung des sich aus den Gefährdungen nach Realisierung der Schutzmaßnahmen ergebenen Risikos nach Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß (Risikomatrix nach Nohl)
  • Erstellung, Prüfung und Freigabe der Gefährdungsbeurteilung
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